Schimmel-Gutachter und Sachverständiger für Feuchteschäden und Schimmelpilzschäden Bausachverständiger Eberhard Schenk in
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Bausachverständiger Eberhard Schenk

Sachverständiger für Feuchteschäden
und Schimmelpilzschäden

  • Schimmelpilzsachverständiger und Schimmelgutachter erstellt
    Schimmelpilzgutachten oder Schimmelgutachten

  • Erkennung, Bewertung, Sanierung von Schimmelpilzbelastungen in Gebäuden

  • Gutachten bei Wasserschäden und  Hochwasserschäden

  • Radon-Fachperson

 
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 Beratung: Schimmel-Hotline  09001 / 27 03 45 *
* 1,99 €/min aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise können abweichen
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Schlichtung (Mediation) im Streit um Schimmelbefall

Kennen Sie das?

  • Vermieter: "Sie müssen mehr Lüften!"
  • Mieter: "Mach ich doch!"

- oder - 

  • Bauherr: "Schlecht gebaut!"
  • Architekt: "Alles nach Norm gemacht"

Und nun: Streit? Zoff? - Jeder sieht sich im Recht
Was kann man tun, bevor der Streit eskaliert und in einem teuren Rechtsstreit endet?

Auch ein Vergleich ist für beide Parteien sehr teuer. Fühlt sich eine der Parteien als Verlierer, sinnt sie auf Rache und der Gewinner hat mit Sicherheit einen lebenslangen Feind. 

 

Mediation

Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur freiwilligen Konfliktbeilegung zwischen den Parteien. Ich biete mich als Mediator an. Voraussetzung ist, dass beide Parteien den neutralen "Schlichter" anerkennen.

Sinnvoll ist die Mediation vor allem dann, wenn man sich weiter in Respekt, Würde und vor allem in Frieden begegnen will.
Die Zielsetzung und letzlich die Festlegug der Entscheidungskriterien bestimmen die beiden Parteien: 

  • Entweder sind Verträge und DIN-Vorschriften die alleinigen Entscheidungskriterien,
  • oder es werden, ungeachtet der rechtlichen Situation, auch "nicht geregelte" Aspekte zur Lösung mit eingebracht.

Dabei kann das Ergebnis so gestaltet werden, dass jeder der Beteiligten für sich einen Vorteil erkennen kann und der Frieden wieder hergestellt wird. 

    —► Hier Mediation / Gutachten anfordern    
 

Außergerichtliche Streitschlichtung

Aus Sicht der Baubiologie muss nicht jede kleine Nichteinhaltung der DIN oder ein Lüftungsfehler gleich zu Schimmelpilzbefall führen (Farbe, Putze, Heizung, Möbilierung, Nutzerverhalten etc.). Festgelegte Vorschriften und Normen wurden teilweise über die bauphysikalischen Naturgesetze gestellt, so dass moderne Materialien oft schon nach kurzer Zeit modern. Altbewährte Materialien und Methoden dagegen bieten häufig die Möglichkeit Lüftungs- und Dämmungsdefizite bis zu einem gewissen Grad zu verzeihen.
Wenn es trotzdem zu Feuchteschäden und Schimmelpilzbefall kommt, gibt es häufig statt der chemischen Keule Mittelchen, "die Ur-Großvater noch wusste" um wieder ein gutes Hygieneklima zu schaffen. Welche zum Einsatz kommen, bestimmt der Einzelfall und kann sinnvollerweise am Besten vor Ort, unter Berücksichtigung des ganzen Umfeldes analysiert und festgestellt werden.

So funktioniert die außergerichtliche Streitschlichtung

  1. Alle Beteiligten müssen das "Verfahren" und den "Mediator" als Person akzeptieren. Dadurch daß der Mediator Sachverständiger für Schimmelschäden ist, ein vernünftiges Ergebnis erwarten werden.
  2. Die Entscheidungskriterien und der Ablauf müssen festgelegt werden.
  3. Üblicherweise werden das Honorar für den Mediator unter den Parteien hälftig aufgeteilt.

Patentrezepte gibt es nicht, es ist aber ein Weg, Differenzen zu so lösen, daß alle Beteiligten zufrieden sind und das Gesicht bewahrt haben.

Es liegt nun an Ihnen, das Instrument der außergerichtliche Streitschlichtung auch in Ihrem Sinne zu nutzen.
Rufen Sie mich an. Ich helfe Ihnen gern weiter.

    —► Hier Außergerichtliche Schlichtung / Gutachten anfordern    
© Eberhard Schenk Bausachverständiger 72116 Mössingen (bei Tübingen)
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